Kinder-Krankengeldrechner

Kinderkrankengeld-Rechner online - Wie hoch ist das Kinderkrankengeld und wie lange wird es gezahlt?


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Arbeitnehmer können von den gesetzlichen Krankenkassen gezahltes Kinderkrankengeld erhalten, wenn deren Kinder krank sind und betreut werden müssen. Die gesetzliche Regelung findet sich in §45 SGB V.
Als Voraussetzungen gelten demnach:
- Das ärztliche Zeugnis für die Erforderlichkeit, der Arbeit fernzubleiben, damit das Kind beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden kann.
- Keine andere in ihrem Haushalt befindliche Person kann das Kind beaufsichtigen oder pflegen.
- Das Kind ist unter 12 Jahre alt oder ist behindert und auf Hilfe angewiesen.
- Es ist außerdem ein Antrag zum Kinder-Krankengeld notwendig.

Das Kinderkrankengeld ist zwar steuerfrei, es ist aber in der Steuererklärung anzugeben, da es eine Lohnersatzleistung ist, welche zum Kreis der Progressionseinkünfte zählt.



   

Dauer des Kinder-Krankengeldes

Gemäß § 45 (2) SGB V besteht der Anspruch auf Krankengeld pro Kalenderjahr für jedes Kind längstens 10 Arbeitstage. Alleinerziehende Versicherte haben einen Anspruch für maximal 20 Arbeitstage. Der Anspruch ist allerdings auf höchstens 25 Arbeitstage und für alleinerziehende Versicherte auf höchstens 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr beschränkt. Fallen in den vom Arzt bescheingten Freistellungszeitraum arbeitsfreie Feiertage oder Wochenenden, so zählen diese nicht als Arbeitstage und werden nicht auf die Höchstanspruchsdauer angerechnet.



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Höhe des Kinder-Krankengeldes

Das Kinderkrankengeld beträgt nach § 45 (2) SGB V 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts bzw. 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, falls in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen wie z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld vom Arbeitgeber gezahlt wurden. Das maximale Kinderkrankengeld wird gedeckelt durch 70% der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung. Das Höchstkinderkrankengeld in 2019 beträgt demnach 105,88 Euro/Tag (70 % der kalendertäglichen BBG für die KV). Von dem so berechneten Brutto-Kinderkrankengeld werden dann noch die Sozialversicherungsbeiträge für die Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen, um auf das Netto-Kinderkrankengeld zu kommen. Sie können das Kinderkrankengeld mit dem Kinder-Krankengeldrechner online auf dieser Seite berechnen. Die für den Monat ärztlich bescheinigten Krankentage werden in der Freistellung bei der Berechnung des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts berücksichtigt. Bei der Kinderkrankengeldberechnung wird von einem Monat mit 30 Tagen ausgegangen. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr.

Auch Selbständige die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem vollen Beitragssatz von 14,6% versichert sind, können Anspruch auf Kinderkrankengeld haben. Das Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes beträgt in diesem Fall 70 % des erzielten regelmäßigen und beitragspflichtigen Arbeitseinkommens gem. §45 Abs.2 Satz4 SGB V.

Da das Kinderkrankengeld vom Netto abhängt, können vorsorglich folgende Überlegungen angestellt werden. Bei Verheirateten ist die zu beantragende Steuerklasse 3 die Klasse mit der höchsten Nettoauszahlung. Alleinerziehende können die Steuerklasse 2 beantragen, um in den Genuss des Entlastungsbetrages und so zu einer höheren Nettoauszahlung zu gelangen. Auch der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung kann das Nettogehalt und damit das Kinderkrankengeld erhöhen. Alleinerziehende können für jedes weitere Kind einen Freibetrag von 240 Euro pro Jahr vom Finanzamt eintragen lassen. Aber auch andere steuermindernden Abzüge, wie Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben können berücksichtigt werden.

   

Berechnungsbeispiel

Erkrankung des Kindes: 1 Woche. Der Arbeitgeber stellt unbezahlt frei. In den Zeitraum fallen 5 Arbeitstage. Das Brutto-Monatsgehalt in 2023 beträgt 4.000 Euro (Steuerklasse 4, Kein Kinderlosenzuschlag, keine Kirchensteuer). In den letzten 12 Monaten wurden Einmalzahlungen erhalten.

Ergebnis: Der Arbeitgeber berechnet das Brutto bei Freistellung entsprechend einem Monat mit 30 Tagen und kommt auf 3.066,67 Euro (4.000 Euro * (30-7) / 30). Das ausgefallende Netto beträgt 484,21 Euro. Das Krankengeld beträgt 100% des ausgefallenen Nettos wegen der erhaltenen Einmalzahlungen und wird für 7 Tage gezahlt. Pro Tag ergeben sich 69,17 Euro Krankengeld und somit 484,19 Euro für den Zeitraum von 7 Tagen, da das maximale Kinderkrankengeld nicht überschritten wurde. Nach Abzug der Versicherungsbeiträge verbleibt ein Netto-Kinderkrankengeld in Höhe von 60,86 Euro pro Tag. Auf die Höchstanspruchsdauer werden nur die 5 Arbeitstage angerechnet.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite de.wikipedia.org/wiki/­Kinderkrankengeld.


   

Weitere Rechner

Mit folgendem Krankengeldrechner lässt sich das von der Krankenkasse im Anschluss an die Entgeltfortzahlung gezahlte Krankengeld berechnen.



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