Auf dieser Seite lassen sich die Abzüge und das Nettogehalt, für die Steuerklasse 1 für das Jahr 2024 in Deutschland mit einem Online Rechner berechnen.
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Mit dem Steuerklasse-1-Rechner lassen sich die Steuerabzüge und der Nettolohn für die Steuerklasse-1 ermitteln. Auf der Hauptseite finden Sie Infos und Links zu weiteren Steuerklassen. Bei Bedarf kann der geldwerte Vorteil für einen Dienstwagen berücksichtigt werden. Die Ergebnisse der Online-Berechnung zur Steuerklasse 1 erfolgen ohne Gewähr.
Die Steuerklasse 1 - häufig geschrieben als Steuerklasse I - ist für ledige Steuerpflichtige vorgesehen. Für die Bestimmung der Lohnsteuer werden als Freibeträge der Grundfreibetrag der Arbeitnehmerpauschbetrag der Sonderausgabenpauschbetrag und die Vorsorgepauschale berücksichtigt. In die Steuerklasse 1 kommen unter anderem auch Steuerpflichtige, bei denen die Steuerklassen 3, 4 und 5 nicht in Frage kommen. Zu nennen sind hier etwa Verwitwete im übernächsten Jahr, dass auf den Tod des Ehepartners folgt oder Gastarbeiter. Ebenso können dauernd getrennt lebende Ehepartner hier eingetragen werden.
Der Arbeitgeber muss nicht alles wissen. Wer z. B. nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft nicht möchte, dass dem Arbeitgeber die mögliche Steuerklasse III, IV oder V mitgeteilt wird, kann bereits im Vorfeld beantragen, die Steuerklasse 1 beizubehalten. Zu bedenken ist allerdings, dass entsprechende Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld durch eine ungünstigere Lohnsteuerklasse niedriger ausfallen können.
Steuerklasse 1 | 2024 | 2023 | 2022 |
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Grundfreibetrag | 11.604 Euro | 10.908 Euro | 10.347 Euro |
Arbeitnehmerpauschale | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 1.200 Euro |
Sonderausgabenpauschale | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro |
Entlastungsbetrag Alleinerziehende | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Im Unterschied zur Steuerklasse 3 ist in der Steuerklasse 1 der Grundfreibetrag nur einmal eingearbeitet, so dass die Lohnsteuerabzüge und der individuelle Steuersatz in der Steuerklasse 3 geringer sind. Der Unterschied zur Steuerklasse 4 für Ehegatten besteht unter anderem darin, dass das Faktorverfahren bei der Steuerklasse 1 nicht in Betracht kommt. In Steuerklasse 2 wird der Entalstungsbetrag für Alleinerziehende berücksichtigt.
Eine Lohnsteuerberechnung kann auch in Form einer Lohnsteuertabelle online erfolgen. Nach der Eheschließung erfolgt ein Wechsel aus der Steuerklasse 1 in die Steuerklasse 4 ohne Faktor. Auf Antrag können dann auch andere Lohnsteuerklassen gewählt werden.