Brutto Netto Rechner für Arbeitgeber für 2026 und 2027
Der Brutto Netto Rechner für Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer, die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die Umlagen und Arbeitgeberkosten in Deutschland auch für Midijobs (Übergangsbereich bzw. Gleitzone).
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Mit dem Brutto Netto Rechner für Arbeitgeber lässt sich das sogenannte Arbeitgeberbrutto berechnen. Der Rechner berechnet als Besonderheit auch die Nettoarbeitszeit und die hierauf entfallenden Arbeitgeberkosten pro Stunde. Dieser Wert kann ein Anhaltspunkt für entsprechende Lohnkosten darstellen oder auch als Grundlage für Gehaltsverhandlungen mit Arbeitnehmern dienen. Die Berechnung der Steuern sowie der Arbeitgeberanteile und Arbeitnehmeranteile für die Sozialversichung durch dieses einfache Lohnabrechnungsprogramm erfolgt ohne Gewähr.
| Zeitraum | Minijob | Midijobs (Gleitzone) |
|---|---|---|
| ab 01.01.2023 | bis 520 € | 520,01 € |
| ab 01.01.2024 | bis 538 € | 538,01 € |
| ab 01.01.2025 | bis 556 € | 556,01 € |
| ab 01.01.2026 | bis 603 € | 603,01 € |
Berechnungshinweise
Der Brutto Netto Rechner für Arbeitgeber ermittelt die Lohnnebenkosten aus Sicht des Arbeitgebers für die Jahre 2025 oder 2026. Es werden unter anderem die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile für die Rentenversicherung (RV), Krankenversicherung (KV), Arbeitslosenversicherung (AV) und Pflegeversicherung (PV) berechnet. Mit dem Lohn- und Gehaltsrechner gibt es 3 Berechnungsmöglichkeiten. Zum einen kann aus einem vorgegebenen Bruttolohn der Nettolohn ermittelt werden. Zum anderen kann der Bruttolohn aus dem Nettolohn für etwaige Nettolohnvereinbarungen berechnet werden. Mit der Auswahl "Netto" statt "Brutto" erhält man insofern auch einen Netto-Brutto-Rechner für Arbeitgeber. Das Arbeitgeber-Brutto ist wegen der Arbeitgeberanteile in der Regel höher als das vertraglich zugesicherte Bruttogehalt. Als 3. Möglichkeit kann daher bei gegebenem Arbeitgeberbudget inkl. AG-Anteile ermittelt werden, wie hoch Brutto und Netto für Arbeitnehmer in diesem Fall ausfallen. Wählen Sie anstelle von "Brutto" in diesem Fall "AG-Brutto".
Wichtig für Arbeitgeber sind oftmals auch die Berechnungen zum Stundenlohn. Zunächst kann mit dem Rechner ermittelt werden, wie hoch die Nettoarbeitszeit des Arbeitnehmers ist. Diese hängt etwa ab von gewährten Urlaubstagen, den Feiertagen oder Krankheitstagen. Wählen Sie hierzu die Stundenberechnungen-Option. Ausgehend von der Nettoarbeitszeit und den Arbeitsstunden pro Monat werden mit dem Rechner u.a. die Arbeitgeberkosten/Stunde bezogen auf die Arbeitgeberkosten sowie die Kosten/Nettoarbeitsstunde berechnet.
Wird neben dem Grundgehalt ein Firmenwagen gestellt, so lässt sich der Geldwerte Vorteil und die Auswirkungen auf die Steuer und SV-Beiträge über die 1% Methode ermitteln. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden Sie in §6 (1) Nr. 4 EStG.
Bitte passen Sie für die Berechnung auch die weiteren Daten und Beitragssätze an.
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Arbeitgeberanteile
Mit Arbeitgeberanteil ist der vom Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn zu tragende Anteil an den Sozialversicherungen gemeint. Der Arbeitgeberanteil wird prozentual vom durch die Beitragsbemessungsgrenzen gedeckelten Bruttolohn berechnet. Liegt das monatliche Bruttogehalt in 2026 beispielsweise über der monatlichen KV-Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.812,50 Euro, so werden die Krankenkassenbeiträge in der Höhe begrenzt und prozentual nur zu diesem Wert ertmittelt.
Im Übergangsbereich (früher Gleitzone) für Midijobs (in 2026 bis 2.000 Euro) werden die Beiträge zu den Sozialversicherungen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber abweichend berechnet. Aus diesem Grund können auch die AG-Anteile mit diesen Werten optional angezeigt werden.
Die Beiträge zur Pflegeversicherung richten sich zum einen danach, ob für den Arbeitnehmer einen Kinderlosenzuschlag einzubehalten ist, bzw. ob eine Ermäßigung in der PV für Kinder unter 25 Jahren in Betracht kommt.
Nachfolgend finden Sie die Beitragswerte in tabellarischer Form. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze bestimmt, ob ein Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln kann.
| Beitragssätze | AG | AN | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung | 7,3% | 7,3% | 14,6% |
| Krankenversicherung Ermäßigt | 7% | 7% | 14% |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag KV | 1,45% | 1,45% | 2,9% |
| Pflegeversicherung | 1,8% | 1,8% | 3,6% |
| Pflegeversicherung Sachsen | 1,3% | 2,3% | 3,6% |
| PV |
0% | 0,25% | 0,25% |
| Kinderlosenzuschlag PV | 0% | 0,6% | 0,6% |
| Rentenversicherung | 9,3% | 9,3% | 18,6% |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3% | 1,3% | 2,6% |
| Beitragssätze | AG | AN | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung | 7,3% | 7,3% | 14,6% |
| Krankenversicherung Ermäßigt | 7% | 7% | 14% |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag KV | 1,25% | 1,25% | 2,5% |
| Pflegeversicherung | 1,8% | 1,8% | 3,6% |
| Pflegeversicherung Sachsen | 1,3% | 2,3% | 3,6% |
| PV |
0% | 0,25% | 0,25% |
| Kinderlosenzuschlag PV | 0% | 0,6% | 0,6% |
| Rentenversicherung | 9,3% | 9,3% | 18,6% |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3% | 1,3% | 2,6% |
| Bemessungsgrenze | KV | RV Ost | RV West | JAEG |
|---|---|---|---|---|
| 2025 Jahr | 66.150 Euro | 96.600 Euro | 96.600 Euro | 73.800 Euro |
| 2025 Monat | 5.512,50 Euro | 8.050 Euro | 8.050 Euro | 6.150,00 Euro |
| 2026 Jahr | 69.750 Euro | 101.400 Euro | 101.400 Euro | 77.400 Euro |
| 2026 Monat | 5.812,50 Euro | 8.450 Euro | 8.450 Euro | 6.450,00 Euro |
Umlagen U1, U2 und U3 für Arbeitgeber
Die Beitragssätze für die Umlage U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall an Arbeitnehmer) oder Umlage U2 (Ausgleich für den Mutterschutz) können Sie den Satzungen der ensprechenden Krankenkassen entnehmen. Die Umlage U3 (Insolvenzgeldumlage) beträgt 0,15% in 2026. Die Beitragsbemessung für alle 3 Umlagen orientiert sich an dem rentenversicherungspflichtigen Entgelt, welches sich hier für einfache Lohnabrechnungen online anzeigen lässt.
| Umlagen | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| U1 | je nach KV | je nach KV |
| U2 | je nach KV | je nach KV |
| U3 | 0,15% | 0,15% |
| U1 Minijob | 1,10% | 0,8% |
| U2 Minijob | 0,22% | 0,22% |
Weitere AG-Kosten
Zu den weiteren Lohnkosten für den Arbeitgeber zählen u.a. Aus- und Weiterbildungskosten, Zuschüsse zum Krankengeld, Anwerbungskosten, Urlaubs- und Weihnachtsgeld etc.. Zudem ist daran zu denken, dass Arbeitnehmer auch an arbeitsfreien Tagen (Urlaub, Feiertage) entlohnt werden. Des Weiteren entstehen neben Administrationskosten Aufwendungen für den Arbeitsplatz. Hierzu zählen Miete, Büromöbel, IT-Kosten, Stromkosten etc.). Zur Berechnung der Lohnkosten auf dieser Basis bzw. der entsprechenden Personalkosten/h kann folgender Personalkosten-Rechner verwendet werden.
Beispiel für Arbeitgeberbelastung
Im unteren Beispiel wird die Arbeitgeberbelastung für 2025 bei einem Brutto von 4.000 Euro beispielhaft aufgeführt. Die Belastung inkl. AG-Anteilen und Umlagen sowie Berufgenossenschaft betragen im Beispiel 4.994 Euro. Zusätzlich interessant für den Arbeitgeber sind die berechneten Stundensätze. Bei einer Nettoarbeitszeit von 82,25 % und 38 Std/Wo Arbeitszeit ergeben sich folgende Werte:
Entsprechend der auf den Monat hochgerechneten Sollarbeitszeit von165,30 h/Monat enspricht der Bruttostundenlohn 24,20 Euro/h (und liegt über dem Mindestlohn) während der Nettostundenlohn für den AN 15,45 Euro/h (Stkl. 1) beträgt. Die Nettoarbeitszeit entspricht beispielhaft nur 135,96 h/Monat, da im Urlaub, an Feiertagen oder bei Krankheit nicht gearbeitet wird. Es ergibt sich somit für den Arbeitgeber ein Kostenfaktor von 35,58 Euro/h pro geleistete Arbeitsstunde durch den Arbeitnehmer. Die oben genannten weiteren Lohnkosten sind in diesen Kosten noch nicht enthalten.
Bei der Ermittlung der Nettoarbeitszeit und den entsprechenden Kosten ist zu beachten, dass ein Teil der Kosten für Krankhet durch den Arbeitnehmer bereits mit Zahlung der Umlage U1 abgedeckt ist. Denn die Krankenversicherung erstattet je nach U1-Auswahl einen Teil des gezahlten Lohns während der Krankheitsdauer.
| AG-Anteile | Arbeitgeber | AG/Jahr |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 372,00 | 4.464,00 |
| Arbeitslosenversicherung | 52,00 | 624,00 |
| Krankenversicherung | 342,00 | 4.104,00 |
| Pflegeversicherung | 72,00 | 864,00 |
| SV |
838,00 | 10.056,00 |
| AG Belastung | 4.838,00 | 58.056,00 |
| Umlage U2 | 18,00 | 216,00 |
| Umlage U1 | 100,00 | 1.200,00 |
| Insolvenzuml. | 6,00 | 72,00 |
| BG |
32,00 | 384,00 |
| Lohnnebenkosten | 994,00 | 11.928,00 |
| AG Gesamtkosten | 4.994,00 | 59.928,00 |
| Arbeitsstunden | Bruttostundenlohn | Nettostundenlohn |
| 165,30 h |
24,20 |
15,45 |
| Arbeitgeberkosten | Nettoarbeitsstd. | Kosten |
| 29,27 |
135,96 h |
35,58 |
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