Hier kann das Arbeitgeberbrutto online mit Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen 2023 oder 2022 berechnet werden.
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Unter dem Arbeitgeberbrutto wird der Bruttoverdienst des Arbeitnehmers zuzüglich der vom Arbeitgeber zu tragenden Arbeitgeberanteile (für RV, KV, PV und AV), sowie der Umlagen U1 (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall), U2 (Mutterschaft) und U3 (Insolvenzumlage) und der Beiträge zur Berufgenossenschaft verstanden. Das Arbeitgeberbrutto entspricht demnach nicht dem steuerpflichtigen Bruttolohn, da der Arbeitgeber die genannten zusätzlichen Kosten zu tragen hat. Das Abeitgeberbrutto stellt einen Teil der Personalkosten dar. Die Lohnkosten für den Arbeitgeber lassen sich mit dem Brutto Netto Rechner auf dieser Seite berechnen.
Arbeitgeberanteil | 2023 | 2022 |
---|---|---|
Rentenversicherung | 9,3% | 9,3% |
Arbeitslosenversicherung | 1,3% | 1,2% |
Krankenversicherung | 7,3% | 7,3% |
KV ermäßigt | 7% | 7% |
Durchschn. Zusatzbeitrag KV | 0,8% | 0,65% |
Pflegeversicherung | 1,525% ab Juli 1,7% | 1,525% |
Pflegeversicherung Sachsen | 1,025% ab Juli 1,2% | 1,025% |
Insolvenzumlage U3 | 0,06% | 0,09% |
Mit dem Brutto-Netto-Rechner für den Arbeitgeber lässt sich das Arbeitgeberbrutto in einfachen Fällen berechnen. Berechnet werden dabei auch die Umlagen U1, U2 und U3 sowie die Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Die Brutto-Berechnungen mit dem Arbeitgeber-Rechner erfolgen ohne Gewähr.
Bei einem Bruttolohn von 2.000,00 Euro trägt der Arbeitgeber in 2019 folgende zusätzliche Arbeitgeberanteile:
KV 156,00 Euro
PV 30,50 Euro
RV 186,00 Euro
AV 25,00 Euro
Die Umlagen U1 und U2 sowie die Beiträge zur Berufgenossenschaft hängen von den jeweiligen Sozialversicherungsträgern ab. Für den Arbeitgeber ergibt sich im Beispiel für voll versicherungspflichtige Arbeitnehmer unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen in 2019 insgesamt eine Zusatzbelastung von rund 24%. Die ermittelten Werte lassen sich auf dieser Seite online nachrechnen.