Arbeitgeberbrutto

Hier kann das Arbeitgeberbrutto online mit Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen 2024 oder 2023 berechnet werden.


Arbeitgeberbrutto-Rechner

 
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Unter dem Arbeitgeberbrutto wird der Bruttoverdienst des Arbeitnehmers zuzüglich der vom Arbeitgeber zu tragenden Arbeitgeberanteile (für RV, KV, PV und AV), sowie der Umlagen U1 (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall), U2 (Mutterschaft) und U3 (Insolvenzumlage) und der Beiträge zur Berufgenossenschaft verstanden. Das Arbeitgeberbrutto entspricht demnach nicht dem mit dem Arbeitnehmer vereinbarten Bruttolohn, da der Arbeitgeber die genannten zusätzlichen Kosten zu tragen hat. Das Abeitgeberbrutto stellt einen Teil der Personalkosten dar. Die Lohnkosten für den Arbeitgeber lassen sich mit dem Brutto Netto Rechner auf dieser Seite berechnen.


AG-Anteile 2024 und 2023
Arbeitgeberanteil 20242023
Rentenversicherung9,3%9,3%
Arbeitslosenversicherung1,3%1,3%
Krankenversicherung7,3%7,3%
KV ermäßigt7%7%
Durchschn. Zusatzbeitrag KV0,85%0,8%
Pflegeversicherung1,7%1,525% ab Juli 1,7%
Pflegeversicherung Sachsen1,2%1,025% ab Juli 1,2%
Insolvenzumlage U30,06%0,06%


   

Arbeitgeberbrutto berechnen

Mit dem Brutto-Netto-Rechner für den Arbeitgeber lässt sich das Arbeitgeberbrutto in einfachen Fällen berechnen. Berechnet werden dabei auch die Umlagen U1, U2 und U3 sowie die Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Weiterhin für Arbeitgeber wichtig sind neben den einzubehaltenen Steuern auch die Beiträge zu den Sozialversicherungen (AN- und AG-Anteile). Diese erhöhen sich entsprechend um den geldwerten Vorteil, wenn neben dem Basisgehalt ein Firmenwagen gestellt wird. Die Regelungen zur 1%-Methoden finden sich in §6 (1) Nr. 4 EStG. Bei den AN-Anteilen für die Pflegeversicherung kommen in 2024 sowohl Abschläge in Höhe von 0,25% für das 2. bis 5. Kind unter 25 Jahren als auch ein Kinderlosenzuschlag (0,6%) in Betracht. Die abweichenden Beitragsberechnungen zu den Sozialversicherungen im Übergangsbereich (Gleitzone) werden bei Bedarf ebenfalls ausgegeben. Die Brutto-Berechnungen mit dem Arbeitgeber-Rechner erfolgen ohne Gewähr.



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Berechnungsbeispiel

Bei einem Bruttolohn von 3.000,00 Euro trägt der Arbeitgeber in 2024 folgende zusätzliche Arbeitgeberanteile:

KV 244,50 Euro
PV 51,00 Euro
RV 279,00 Euro
AV 39,00 Euro

Die Umlagen U1 und U2 sowie die Beiträge zur Berufgenossenschaft hängen von den jeweiligen Sozialversicherungsträgern ab. Für den Arbeitgeber ergibt sich im Beispiel für voll versicherungspflichtige Arbeitnehmer unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen in 2024 insgesamt eine Zusatzbelastung von rund 24%. Die ermittelten Werte lassen sich auf dieser Seite online nachrechnen.



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