Brutto Netto Rechner für 2024 und 2025

Wieviel Netto bleibt vom Bruttogehalt? Der Brutto Netto Rechner für die Jahre 2024 und 2023 berechnet aus dem gewünschten Bruttolohn online und kostenlos den Nettolohn oder führt eine umgekehrte Netto-Brutto-Berechnung durch.


Netto Brutto Rechner

 
  
  
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Mit dem Brutto-Netto-Rechner für Deutschland kann ermittelt werden, welches Nettogehalt bei einem gegebenen Bruttogehalt verbleibt. Neben einer Brutto-Netto Umrechnung lässt sich mit dem Rechner auch der Bruttolohn aus einem Wunschnettolohn oder aus einem vorgegebenem Arbeitgeberbudget ermitteln. Wählen Sie hierzu die Optionen "Bruttolohn", "Nettolohn" oder "AGBrutto". Als weitere Berechnungsmöglichkeiten lassen sich die Umlagen für Arbeitgeber, das Arbeitslosengeld I, (Stunden-) Lohnerhöhungen, Lohntabellen oder Rentenansprüche ausgeben. Alternative Berechnungen für die Gleitzone bzw. den Übergangsbereich sowie Minijobs erfolgen in der Standardberechnung automatisch.

Nachstehend finden Sie Tabellen mit den verwendeten Berechnungsparametern für 2024. Die Beitragsbemessungsgrenzen deckeln die Beiträge für die gesetzlichen Sozialversicherungen. Bei Überschreiten dieser Grenzen steigen die jeweiligen SV-Beiträge nicht weiter an. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bestimmt, ab wann sich Arbeitnehmer in der Krankenversicherung privat versichern können.

Hinweis: Für Kinder unter 25 Jahren gibt es zusätzlich vom 2. bis zum 5. Kind eine Entlastung von 0,25% pro Kind in der PV. Dieses wird gemäß PAP vom 13.08.2024 ebenfalls bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Um die rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrags (vorläufig) zu berechnen, wählen Sie "2024 neu". Die Lohnsteuerberichtigungen sollen erst im Dezember 2024 vom AG durchgeführt werden. Für 2025 und 2026 sind die Berechnungen noch vorläufig und basieren auf dem geplanten ESt-Tarif für diese Jahre.


Minijobs und Midijobs
DatumMinijobÜbergangsbereich / Gleitzone
ab 01.01.2024bis 538 Euro538,01 Euro - 2.000 Euro
ab 01.01.2023bis 520 Euro520,01 Euro - 2.000 Euro
ab 01.10.2022bis 520 Euro520,01 Euro - 1.600 Euro
ab 01.07.2019bis 450 Euro450,01 Euro - 1.300 Euro
bis 30.06.2019bis 450 Euro450,01 Euro - 850 Euro

SV-Berechnungsparameter 2024
Beiträge SozVers.GesamtANAG
Krankenvers.14,6%7,3%7,3%
Ermäßigter Beitrag KV14%7%7%
Durchschn. Zusatzbeitr. KV1,7%0,85%0,85%
Rentenvers.18,6%9,3%9,3%
Arbeitslosenvers.2,6%1,3%1,3%
Pflegevers.3,4%1,7%1,7%
Pflegevers. Sachsen3,4%2,2%1,2%
Kinderlosenzuschl. PV0,6%0,6%0%
Entlastung 2. bis 5. Kind < 25J. PV0,25%0,25%0%
U1je nach KV0,00 %je nach KV
U2je nach KV0,00 %je nach KV
U30,06%0,00 %0,06%

SV-Berechnungsparameter 2023
Beiträge SozVers.GesamtANAG
Krankenvers.14,6%7,3%7,3%
Ermäßigter Beitrag KV14%7%7%
Durchschn. Zusatzbeitr. KV1,6%0,8%0,8%
Rentenvers.18,6%9,3%9,3%
Arbeitslosenvers.2,6%1,3%1,3%
Pflegevers.3,05% ab Juli 3,4%1,525% ab Juli 1,7%1,525% ab Juli 1,7%
Pflegevers. Sachsen3,05% ab Juli 3,4%2,025% ab Juli 2,2%1,025% ab Juli 1,2%
Kinderlosenzuschl. PV0,35% ab Juli 0,6%0,35% ab Juli 0,6%0%
Entlastung 2. bis 5. Kind < 25J. PV0,25%0,25%0%
U1je nach KV0,00 %je nach KV
U2je nach KV0,00 %je nach KV
U30,06%0,00 %0,06%

Monatl. Beitragsbemessungsgrenzen 2022-2024
BemessungsgrenzeKVRV OstRV WestJAEG
2022 Monat4.837,50 Euro6.750 Euro7.050 Euro5.362,50 Euro
2023 Monat4.987,50 Euro7.100 Euro7.300 Euro5.550,00 Euro
2024 Monat5.175,00 Euro7.450 Euro7.550 Euro5.775,00 Euro


Verwendete Freibeträge 2024
Steuerklasse 1 2 3 4 5 6
Arbeit­nehmer­pauschale 1.230 Euro 1.230 Euro 1.230 Euro 1.230 Euro 1.230 Euro 0,00 Euro
Grund­freibetrag *11.784 Euro *11.784 Euro *23.568 Euro *11.784 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
Sonder­ausgaben­pauschale 36 Euro 36 Euro 36 Euro 36 Euro 36 Euro 0,00 Euro
Entlastungs­betrag Allein­erzie­hende 0,00 Euro 4.260 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
Mit * gekennzeichnete Werte sind vorläufig.

Verwendete Freibeträge 2023
Steuerklasse 1 2 3 4 5 6
Arbeit­nehmer­pauschale 1.230 Euro 1.230 Euro 1.230 Euro 1.230 Euro 1.230 Euro 0,00 Euro
Grund­freibetrag 10.908 Euro 10.908 Euro 21.816 Euro 10.908 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
Sonder­ausgaben­pauschale 36 Euro 36 Euro 36 Euro 36 Euro 36 Euro 0,00 Euro
Entlastungs­betrag Allein­erzie­hende 0,00 Euro 4.260 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro

Mindestlöhne Deutschland
Ab Datum Mindestlohn
01.01.2021 9,50 Euro/Std.
01.07.2021 9,60 Euro/Std.
01.01.2022 9,82 Euro/Std.
01.07.2022 10,45 Euro/Std.
01.10.2022 12,00 Euro/Std.
01.01.2024 12,41 Euro/Std
01.01.2025 12,82 Euro/Std
   

Berechnungseingaben

Hinweise zu den Berechnungseingaben finden Sie, indem Sie auf das entsprechende Fragezeichen klicken. Um die höchstmögliche Nettoauszahlung bei Ehegatten zu ermitteln, kann folgender Steuerklasse-Rechner verwendet werden, welcher auch das Faktorverfahren der Lohnsteuerklassen 4-4 in den Vergleich mit einbezieht.
Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr.

Nachfolgend finden Sie einige häufig gestellte Fragen:
Wie hoch ist der Nettolohn? Hierzu werden einfach der Bruttolohn, die Steuerklasse etc. eingegeben. Auch die Berechnungsart "Lohntabelle" ist möglich.
Wie lässt sich der (Netto-)Stundenlohn berechnen? Es werden die Arbeitsstunden mit der Auswahl "€/Std." oder "€+Std." benötigt.
Wie wird eine Lohnerhöhung berechnet? Als Berechnungsart wird "Lohnerhöhung" ausgewählt. Je nach Lohnauswahl handelt es sich um eine Netto-, Brutto- oder Stundenlohnerhöhung.
Wie kann eine Netto- zu Bruttolohn-Berechnung durchgeführt werden? Hierzu wird "Netto" anstelle von "Brutto" ausgewählt.
Wie hoch sind die erworbenen Rentenansprüche? Mit der Berechnungsart "Rentenansprüche" lassen sich die Rentenansprüche ermitteln.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld? Mit der Berechnungsart "Arbeitslosengeld 1" läßt sich das ALG1 ermitteln.
Welche Arbeitgeberkosten entstehen? Arbeitgeber-Anteile und Umlagen lassen sich mit der Berechnungsart "Umlagen" erfassen.
Wie hoch ist das AN-Brutto bei maximalen Arbeitgeberbudget? Es können "AGBrutto" und "Umlagen" selektiert werden oder eine "Lohntabelle" erstellt werden.



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Lohnberechnungsparameter für 2023

Für die Brutto-Netto-Berechnungen 2023 wurden Anpassungen des Einkommensteuertarifs einschließlich der Anhebung des Grundfreibetrags auf 10.908 Euro sowie die Anhebung der Freibeträge für Kinder auf 4.476 Euro bzw. 8.952 Euro vorgenommen. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung beträgt 59.850 Euro. In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Beitragssatz 14,6% und der ermäßigte Beitragssatz 14%. Der bundeseinheitliche Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung liegt bei 3,05% ab Juli 3,4%. Die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt 87.600 Euro (BBG West) und die Beitragsbemessungsgrenze Ost (BBG Ost) 85.200 Euro. Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung liegt bei 18,6% und für die Arbeitslosenversicherung bei 2,6%.

Brutto-Netto-Rechner
   

Berechnungsparameter 2024

Für die Brutto Netto Berechnungen in 2024 wurde der Grundfreibetrag mit *11.784 Euro sowie die Freibeträge für Kinder mit *4.770 Euro bzw. *9.540 Euro berücksichtigt. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung beträgt 62.100 Euro. Für die gesetzliche Krankenversicherung liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6% und der ermäßigte Beitragssatz bei 14%, in der sozialen Pflegeversicherung bei 3,4%. Die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung (BBG West) beträgt 90.600 Euro und die Beitragsbemessungsgrenze Ost (BBG Ost) 89.400 Euro. Der Beitragssatz für die allgemeine Rentenversicherung liegt bei 18,6%. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils die Hälfte. Die Abgaben zur Arbeitslosenversicherung betragen 2,6%.



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Weitere Rechner zur Lohn und Gehaltsberechnung

Auf der Seite Netto-Brutto-Rechner-Arbeitgeber können der Arbeitgeberanteil sowie die Umlagen zum Lohn berechnet werden. Weitere Steuerrechner, Lohnrechner oder Lohnsteuertabellen können über die oben aufgeführten Links genutzt werden.




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