Brutto Netto Rechner für 2025
Wieviel Netto bleibt vom Bruttogehalt? Der Brutto Netto Rechner für die Jahre 2025 und 2024 berechnet aus dem gewünschten Bruttolohn online und kostenlos den Nettolohn oder führt eine umgekehrte Netto-Brutto-Berechnung durch.
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Mit dem Brutto-Netto-Rechner für Deutschland kann ermittelt werden, welches Nettogehalt bei einem gegebenen Bruttogehalt verbleibt. Neben einer Brutto-Netto Umrechnung lässt sich mit dem Rechner auch der Bruttolohn aus einem Wunschnettolohn oder aus einem vorgegebenem Arbeitgeberbudget ermitteln.
Wählen Sie hierzu die Optionen "Bruttolohn", "Nettolohn" oder "AGBrutto". Als weitere Berechnungsmöglichkeiten lassen sich die Umlagen für Arbeitgeber, das Arbeitslosengeld I, (Stunden-) Lohnerhöhungen, Lohntabellen oder Rentenansprüche ausgeben. Alternative Berechnungen für die Gleitzone bzw. den Übergangsbereich sowie Minijobs erfolgen in der Standardberechnung automatisch.
Nachstehend finden Sie Tabellen mit den verwendeten Berechnungsparametern für 2025. Die Beitragsbemessungsgrenzen deckeln die Beiträge für die gesetzlichen Sozialversicherungen. Bei Überschreiten dieser Grenzen steigen die jeweiligen SV-Beiträge nicht weiter an. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bestimmt, ab wann sich Arbeitnehmer in der Krankenversicherung privat versichern können.
Hinweis: Für Kinder unter 25 Jahren gibt es zusätzlich vom 2. bis zum 5. Kind eine Entlastung von 0,25% pro Kind in der PV. Um die rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrags zu berechnen, wählen Sie "2024 neu". Die Lohnsteuerberichtigungen sollen im Dezember 2024 vom AG durchgeführt werden. Für 2025 gibt es die offizielle Berechnung gem. PAP vom 22.11.2024, welche auf dem ESt-Tarif von 2024 beruht und eine Berechnung mit einem geplanten höheren Freibetrag. Für 2026 sind die Berechnungen noch vorläufig und basieren auf dem geplanten ESt-Tarif.
Minijobs und Midijobs
Datum | Minijob | Übergangsbereich / Gleitzone |
---|---|---|
ab 01.01.2024 | bis 538 Euro | 538,01 Euro |
ab 01.01.2023 | bis 520 Euro | 520,01 Euro |
ab 01.10.2022 | bis 520 Euro | 520,01 Euro |
ab 01.07.2019 | bis 450 Euro | 450,01 Euro |
bis 30.06.2019 | bis 450 Euro | 450,01 Euro |
SV-Berechnungsparameter 2025
Beiträge SozVers. | Gesamt | AN | AG |
---|---|---|---|
Krankenvers. | 14,6% | 7,3% | 7,3% |
Ermäßigter Beitrag KV | 14% | 7% | 7% |
Durchschn. Zusatzbeitr. KV | 2,5% | 1,25% | 1,25% |
Rentenvers. | 18,6% | 9,3% | 9,3% |
Arbeitslosenvers. | 2,6% | 1,3% | 1,3% |
Pflegevers. | 3,6% | 1,8% | 1,8% |
Pflegevers. Sachsen | 3,6% | 2,3% | 1,3% |
Kinderlosenzuschl. PV | 0,6% | 0,6% | 0% |
Entlastung 2. bis 5. Kind < 25J. PV | 0,25% | 0,25% | 0% |
U1 | je nach KV | 0,00 % | je nach KV |
U2 | je nach KV | 0,00 % | je nach KV |
U3 | *0,06% | 0,00 % | *0,06% |
SV-Berechnungsparameter 2024
Beiträge SozVers. | Gesamt | AN | AG |
---|---|---|---|
Krankenvers. | 14,6% | 7,3% | 7,3% |
Ermäßigter Beitrag KV | 14% | 7% | 7% |
Durchschn. Zusatzbeitr. KV | 1,7% | 0,85% | 0,85% |
Rentenvers. | 18,6% | 9,3% | 9,3% |
Arbeitslosenvers. | 2,6% | 1,3% | 1,3% |
Pflegevers. | 3,4% | 1,7% | 1,7% |
Pflegevers. Sachsen | 3,4% | 2,2% | 1,2% |
Kinderlosenzuschl. PV | 0,6% | 0,6% | 0% |
Entlastung 2. bis 5. Kind < 25J. PV | 0,25% | 0,25% | 0% |
U1 | je nach KV | 0,00 % | je nach KV |
U2 | je nach KV | 0,00 % | je nach KV |
U3 | 0,06% | 0,00 % | 0,06% |
Monatl. Beitragsbemessungsgrenzen 2023-2025
Bemessungsgrenze | KV | RV Ost | RV West | JAEG |
---|---|---|---|---|
2023 Monat | 4.987,50 Euro | 7.100 Euro | 7.300 Euro | 5.550,00 Euro |
2024 Monat | 5.175,00 Euro | 7.450 Euro | 7.550 Euro | 5.775,00 Euro |
2025 Monat | 5.512,50 Euro | 8.050 Euro | 8.050 Euro | 6.150,00 Euro |
Verwendete Freibeträge 2025
Steuerklasse | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
---|---|---|---|---|---|---|
Arbeitnehmerpauschale | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 0,00 Euro |
Grundfreibetrag | *12.084 Euro | *12.084 Euro | *24.168 Euro | *12.084 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Sonderausgabenpauschale | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 0,00 Euro |
Entlastungsbetrag Alleinerziehende | 0,00 Euro | 4.260 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Verwendete Freibeträge 2024
Steuerklasse | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
---|---|---|---|---|---|---|
Arbeitnehmerpauschale | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 0,00 Euro |
Grundfreibetrag | 11.784 Euro | 11.784 Euro | 23.568 Euro | 11.784 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Sonderausgabenpauschale | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 0,00 Euro |
Entlastungsbetrag Alleinerziehende | 0,00 Euro | 4.260 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Mindestlöhne Deutschland
Ab Datum | Mindestlohn |
---|---|
01.01.2021 | 9,50 Euro |
01.07.2021 | 9,60 Euro |
01.01.2022 | 9,82 Euro |
01.07.2022 | 10,45 Euro |
01.10.2022 | 12,00 Euro |
01.01.2024 | 12,41 Euro |
01.01.2025 | 12,82 Euro |
Berechnungseingaben
Hinweise zu den Berechnungseingaben finden Sie, indem Sie auf das entsprechende Fragezeichen klicken.
Um die höchstmögliche Nettoauszahlung bei Ehegatten zu ermitteln, kann folgender Steuerklasse-Rechner verwendet werden, welcher auch das Faktorverfahren der Lohnsteuerklassen 4-4 in den Vergleich mit einbezieht.
Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr.
Nachfolgend finden Sie einige häufig gestellte Fragen:
Wie hoch ist der Nettolohn? Hierzu werden einfach der Bruttolohn, die Steuerklasse etc. eingegeben. Auch die Berechnungsart "Lohntabelle" ist möglich.
Wie lässt sich der (Netto-)Stundenlohn berechnen? Es werden die Arbeitsstunden mit der Auswahl "€/Std." oder "€+Std." benötigt.
Wie wird eine Lohnerhöhung berechnet? Als Berechnungsart wird "Lohnerhöhung" ausgewählt. Je nach Lohnauswahl handelt es sich um eine Netto-, Brutto- oder Stundenlohnerhöhung.
Wie kann eine Netto- zu Bruttolohn-Berechnung durchgeführt werden? Hierzu wird "Netto" anstelle von "Brutto" ausgewählt.
Wie hoch sind die erworbenen Rentenansprüche? Mit der Berechnungsart "Rentenansprüche" lassen sich die Rentenansprüche ermitteln.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld? Mit der Berechnungsart "Arbeitslosengeld 1" läßt sich das ALG1 ermitteln.
Welche Arbeitgeberkosten entstehen? Arbeitgeber-Anteile und Umlagen lassen sich mit der Berechnungsart "Umlagen" erfassen.
Wie hoch ist das AN-Brutto bei maximalen Arbeitgeberbudget? Es können "AGBrutto" und "Umlagen" selektiert werden oder eine "Lohntabelle" erstellt werden.
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Lohnberechnungsparameter für 2024
Für die Brutto-Netto-Berechnungen 2024 wurden Anpassungen des Einkommensteuertarifs einschließlich der Anhebung des Grundfreibetrags auf 11.784 Euro sowie die Anhebung der Freibeträge für Kinder auf *4.770 Euro bzw. *9.540 Euro vorgenommen. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung beträgt 62.100 Euro. In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Beitragssatz 14,6% und der ermäßigte Beitragssatz 14%. Der bundeseinheitliche Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung liegt bei 3,4%. Die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt 90.600 Euro (BBG West) und die Beitragsbemessungsgrenze Ost (BBG Ost) 89.400 Euro. Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung liegt bei 18,6% und für die Arbeitslosenversicherung bei 2,6%.
Berechnungsparameter 2025
Für die Brutto Netto Berechnungen in 2025 wurde der Grundfreibetrag mit *12.084 Euro sowie die Freibeträge für Kinder mit *4.800 Euro bzw. *9.600 Euro berücksichtigt. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung beträgt 66.150 Euro. Für die gesetzliche Krankenversicherung liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6% und der ermäßigte Beitragssatz bei 14%, in der sozialen Pflegeversicherung bei 3,6%. Die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung (BBG West) beträgt 96.600 Euro und die Beitragsbemessungsgrenze Ost (BBG Ost) 96.600 Euro. Der Beitragssatz für die allgemeine Rentenversicherung liegt bei 18,6%. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils die Hälfte. Die Abgaben zur Arbeitslosenversicherung betragen 2,6%.
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Weitere Rechner zur Lohn und Gehaltsberechnung
Auf der Seite Netto-Brutto-Rechner-Arbeitgeber können der Arbeitgeberanteil sowie die Umlagen zum Lohn berechnet werden. Weitere Steuerrechner, Lohnrechner oder Lohnsteuertabellen können über die oben aufgeführten Links genutzt werden.
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