Netto Brutto Rechner
Wieviel Netto bleibt vom Bruttogehalt? Der Netto Brutto Rechner für die Jahre 2022 und 2021 berechnet aus dem gewünschten Nettolohn online und kostenlos den Bruttolohn oder führt eine umgekehrte Brutto-Netto-Berechnung durch.
Mit dem Netto-Brutto-Rechner für Deutschland kann ermittelt werden, welches Bruttogehalt notwendig ist, um das Wunschnetto zu erhalten. Neben einer Netto-Brutto Umrechnung lässt sich mit dem Brutto-Netto-Rechner auch der Nettolohn aus dem Bruttolohn oder aus der Arbeitgeberbelastung ermitteln. Wählen Sie hierzu die Optionen "Nettolohn", "Bruttolohn" oder "AGBrutto". Als weitere Berechnungsmöglichkeiten lassen sich die Umlagen für Arbeitgeber, das Arbeitslosengeld I, (Stunden-) Lohnerhöhungen, Lohntabellen oder Rentenansprüche ausgeben. Alternative Berechnungen für die Gleitzone bzw. den Übergangsbereich sowie Minijobs erfolgen in der Standardberechnung automatisch.
Nachstehend finden Sie Tabellen mit den verwendeten Berechnungsparametern für 2022. Die Beitragsbemessungsgrenzen deckeln die Beiträge für die gesetzlichen Sozialversicherungen. Bei Überschreiten dieser Grenzen steigen die jeweiligen Beiträge nicht weiter an. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bestimmt, ab wann sich Arbeitnehmer in der KV privat versichern können.
Netto-Erhöhungen in 2022
Gesetzliche Änderungen | Auswirkung für AN | Netto-Erhöhung durch | im Zeitraum |
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Gepl. Erhöhung von Freibeträgen | mit Lohnsteuerabzug | Geringere Steuerlast | vorauss. ab 1. Juni 2022 |
Erweiterung Midijobbereich (Gleitzone) | mit Bruttolohn bis 1.600 Euro | Verringerte SV-Beiträge | ab Okt. 2022 |
Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro/h | mit geringem Stundenlohn | Erhöhung Brutto | ab Okt. 2022 |
Nettoerhöhungen können mit Jahresauswahl "gepl. 2022" berechnet werden und erfolgen gem. BMF (PAP v. 30.3.22) vorläufig. "2022 akt."= aktueller amtlicher Tarif.
Minijobs und Midijobs
Datum | Minijob | Übergangsbereich / Gleitzone |
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ab 01.10.2022 | bis 520 Euro | 520,01 Euro - 1.600 Euro |
ab 01.07.2019 | bis 450 Euro | 450,01 Euro - 1.300 Euro |
bis 30.06.2019 | bis 450 Euro | 450,01 Euro - 850 Euro |
SV-Berechnungsparameter 2022
Beiträge SozVers. | Gesamt | AN | AG |
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Krankenvers. | 14,6% | 7,3% | 7,3% |
Ermäßigter Beitrag KV | 14% | 7% | 7% |
Durchschn. Zusatzbeitr. KV | 1,3% | 0,65% | 0,65% |
Rentenvers. | 18,60% | 9,3% | 9,3% |
Arbeitslosenvers. | 2,4% | 1,2% | 1,2% |
Pflegevers. | 3,05% | 1,525% | 1,525% |
Pflegevers. Sachsen | 3,05% | 2,025% | 1,025% |
Kinderlosenzuschl. PV | 0,35% | 0,35% | 0% |
U1 | je nach KV | 0,00 Euro | je nach KV |
U2 | je nach KV | 0,00 Euro | je nach KV |
U3 | 0,09% | 0,00 Euro | 0,09% |
Monatl. Beitragsbemessungsgrenzen 2020-2022
Bemessungsgrenze | KV | RV Ost | RV West | JAEG |
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2020 Monat | 4.687,50 Euro | 6.450 Euro | 6.900 Euro | 5.212,50 Euro |
2021 Monat | 4.837,50 Euro | 6.700 Euro | 7.100 Euro | 5.362,50 Euro |
2022 Monat | 4.837,50 Euro | 6.750 Euro | 7.050 Euro | 5.362,50 Euro |
Verwendete Freibeträge 2022
Steuerklasse | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
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Arbeitnehmerpauschale | (gepl. 1.200 Euro) 1.000 Euro | (gepl. 1.200 Euro) 1.000 Euro | (gepl. 1.200 Euro) 1.000 Euro | (gepl. 1.200 Euro) 1.000 Euro | (gepl. 1.200 Euro) 1.000 Euro | 0,00 Euro |
Grundfreibetrag | (gepl. 10.347 Euro) 9.984 Euro | (gepl. 10.347 Euro) 9.984 Euro | (gepl. 20.694 Euro) 19.968 Euro | (gepl. 10.347 Euro) 9.984 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Sonderausgabenpauschale | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 0,00 Euro |
Entlastungsbetrag Alleinerziehende | 0,00 Euro | 4.008 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Mindestlöhne Deutschland
Ab Datum | Mindestlohn |
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01.01.2021 | 9,50 Euro/Std. |
01.07.2021 | 9,60 Euro/Std. |
01.01.2022 | 9,82 Euro/Std. |
01.07.2022 | 10,45 Euro/Std. |
01.10.2022 | 12,00 Euro/Std. |
Berechnungseingaben
Hinweise zu den Berechnungseingaben finden Sie, indem Sie auf das entsprechende Fragezeichen klicken.
Um die höchstmögliche Nettoauszahlung bei Ehegatten zu ermitteln, kann folgender Steuerklasse-Rechner verwendet werden, welcher auch das Faktorverfahren der Lohnsteuerklassen 4-4 in den Vergleich mit einbezieht.
Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr.
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Weitere Netto-Erhöhungen in 2022
Durch das geplante Steuerentlastungsgesetz 2022 sollen der Grundfreibetrag und AN-Pauschbetrag nachträglich angehoben werden. Demnach kommt es zu rückwirkenden Änderungen in der Lohnabrechnung.
Der bisher in 2022 vorgenommene Lohnsteuerabzug soll dann vom Arbeitgeber laut Gesetzesentwurf grundsätzlich korrigiert werden.
Die Neuberechnung kann etwa durch eine Neuberechnung zurückliegender Lohnzahlungszeiträume, durch eine Differenzberechnung für diese Lohnzahlungszeiträume oder durch eine Erstattung im Rahmen der Berechnung der Lohnsteuer für einen demnächst fälligen sonstigen Bezug erfolgen.
Eine Neuberechnung braucht nicht zu erfolgen, wenn z. B. die Arbeitnehmer vom Arbeitgeber keinen Arbeitslohn mehr beziehen oder wenn die Lohnsteuerbescheinigung bereits übermittelt oder ausgeschrieben worden ist.
Wird der Lohnsteuerabzug nicht korrigiert, können Arbeitnehmer beim Betriebsstättenfinanzamt bis zur Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung eine Änderung der Lohnsteuer-Anmeldung und somit eine Erstattung der Lohnsteuer beantragen oder die höheren Freibeträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen und auf diese Weise zu einer Lohnsteuererstattung gelangen.
Neben der Mindestlohnerhöhung kommt es auch zu Änderungen der Einkommensbereiche für Minijobs und Midijobs (Übergangsbereich bzw. früher Gleitzone). Bei den Midijobs führt eine veränderte Berechnungsregelung zu einer weiteren Reduzierung der SV-Beiträge und damit zu höherem Nettolohn.
Die entsprechenden Nettovorteile lassen sich online mit der Jahresoption "gepl. 2022" berechnen. Die Berechnungen erfolgen vorläufig.
Lohnberechnungsparameter für 2021
Für die Brutto-Netto-Berechnungen 2021 wurden Anpassungen des Einkommensteuertarifs einschließlich der Anhebung des Grundfreibetrags auf 9.744 Euro sowie die Anhebung der Freibeträge für Kinder auf 4.194 Euro bzw. 8.388 Euro vorgenommen.
Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung beträgt 58.050 Euro.
In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Beitragssatz 14,6% und der ermäßigte Beitragssatz 14%.
Der bundeseinheitliche Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung liegt bei 3,05%.
Die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt 85.200 Euro (BBG West) und die Beitragsbemessungsgrenze Ost (BBG Ost) 80.400 Euro.
Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung liegt bei 18,60% und für die Arbeitslosenversicherung bei 2,4%.
Berechnungsparameter 2022
Für die Brutto Netto Berechnungen in 2022 wurde der Grundfreibetrag mit (gepl. 10.347 Euro) 9.984 Euro sowie die Freibeträge für Kinder mit 4.194 Euro bzw. 8.388 Euro berücksichtigt.
Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung beträgt 58.050 Euro.
Für die gesetzliche Krankenversicherung liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6% und der ermäßigte Beitragssatz bei 14%, in der sozialen Pflegeversicherung bei 3,05%.
Die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung (BBG West) beträgt 84.600 Euro und die Beitragsbemessungsgrenze Ost (BBG Ost) 81.000 Euro. Der Beitragssatz für die allgemeine Rentenversicherung liegt bei 18,60%. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils die Hälfte. Die Abgaben zur Arbeitslosenversicherung betragen 2,4%.
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Weitere Rechner zur Lohn und Gehaltsberechnung
Auf der Seite Netto-Brutto-Rechner-Arbeitgeber können der Arbeitgeberanteil sowie die Umlagen zum Lohn berechnet werden. Weitere Steuerrechner, Lohnrechner oder Lohnsteuertabellen können über die oben aufgeführten Links genutzt werden.
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