Steuerklasse 5 mit online Berechnung für 2024 und 2023

Mit dem Online Rechner für die Steuerklasse 5 lassen sich die Abzüge der Steuerklasse 5 für das Jahr 2024 in Deutschland berechnen.


Steuerklasse 5 Rechner

 
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Die Steuerklasse 5 ist die steuerlich ungünstigste Steuerklasse für Verheiratete (nach der Steuerklasse 6). Ein Arbeitnehmer erhält diese Klasse, wenn für den anderen Ehegatten die Steuerklasse 3 gewäht wurde. Der Steuerklasse-5-Rechner auf dieser Seite ermittelt daher die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abzüge und den Nettolohn in den Steuerklassen 5 und 3. (Keine Gewähr für die Richtigkeit der Ergebnisse)

Achtung: Die Abschaffung der Stkl. 3 und 5 ist zum 1.1.20230 geplant. Als Alternative bleibt dann die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor. Dies soll zu einer gerechteren und nachvollziehbareren Besteuerung führen.


   

Abzüge in der Klasse 5

Der Lohnsteuerabzug bei der Steuerklasse 5 - mit römischen Ziffern geschrieben als Steuerklasse V - ist deutlich höher als bei den vorangegangenen Steuerklassen, da der Grundfreibetrag wegen des doppelten Abzugs in der Steuerklasse 3 hier nicht berücksichtigt wird. Der Steuersatz ist somit höher als in der Steuerklasse 3 bzw. Steuerklasse 4 ohne Faktor. Der Lohnempfänger in der Steuerklasse 3 wird daher, falls beide Eheleute Arbeitnehmer sind, auf Kosten des Zweitverdieners in der Lohnsteuerklasse 5 steuerlich benachteiligt. Falls eine gerechtere Lohnsteuerverteilung im Rahmen der Steuerklassenkombination 3/5 gewünscht ist, können weitergehende Berechnungen mit diesem Brutto-Netto-Steuerklassenrechner hilfreich sein.


Verwendete Steuerfreibeträge in Steuerklasse 5
Steuerklasse 5202420232022
Grund­freibetrag 0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
Arbeit­nehmer­pauschale 1.230 Euro1.230 Euro1.200 Euro
Sonder­ausgaben­pauschale 36 Euro36 Euro36 Euro
Entlastungs­betrag Allein­erzie­hende 0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro



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Für wen gilt die Steuerklasse 5?

Die Steuerklasse 5 erhalten verheiratete Arbeitnehmer, wenn dem anderen Ehepartner die Steuerklasse 3 zugeteilt worden ist. In der Regel wählt dabei der niedriger verdienende Ehegatte die Steuerklasse 5, um den Lohnsteuerabzug zunächst zu minimieren. Im Hinblick auf Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld, welche vom Nettolohn abhängen, kann aber auch die umgekehrte Wahl günstiger sein. Nach §46 (2) Nr.3a EStG besteht sowieso die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben undeiner von ihnen in der steuerklasse 5 eingeordnet war. Das Finanzamt berechnet im Rahmen der Steuerveranlagung die genaue Einkommensteuer für beide Ehagatten und rechnet die vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer auf die Einkommensteuer an. Durch die Steuerveranlagung kann es also zu Steuererstattungen oder Steuernachzahlungen kommen. Ob die Steuerklassen 4/4 gegbenenfalls mit Faktor günstiger sind, kann mit einem Steuerklassenrechner für Verheiratete herausgefunden werden. Eine Übersicht für alle Steuerklassen finden Sie auf der Startseite.



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Steuerklasse-5-Haftungsausschluss