Lohn- und Gehaltsabrechnung

Hier lässt sich eine Lohn- und Gehaltsabrechnung für 2023 und 2024 online und kostenlos berechnen.



Lohn- und Gehaltsabrechnung erstellen

 
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Eine Lohn- und Gehaltsabrechnung wird häufig auch als Entgeltabrechnung, Verdienstabrechnung oder Personalabrechnung bezeichnet. Arbeitnehmer erhalten vom Arbeitgeber nach jedem Lohnabrechnungzeitraum eine solche Abrechnung, in welcher die Berechnungen der Gehaltsbezüge dargestellt werden. Zwischen einer Lohnabrechnung und einer Gehaltsabrechnung kann insoweit unterschieden werden, als das Gehalt in der Regel in jedem Lohnzahlungszeitraum konstant bleibt. Der Lohn hingegen variiert in Abhängigkeit der geleisteten Arbeitsstunden und ist für jede Abrechnung neu zu ermitteln. Als Beispiel für Lohn- und Gehaltsabrechnungen lassen sich hier kostenlos und online einfache Lohnabrechnungen durchführen oder abgleichen.


   

Lohn- und Gehaltsabrechnung berechnen

Die Lohnberechnungen orientieren sich an den Vorgaben des BMF im aktuellen PAP. Zur Erstellung oder zum Abgleich einer Lohn- und Gehaltsabrechnung geben Sie einfach den Lohn bzw. das Gehalt sowie die weiteren Abrechnungsparameter in das Formular für den Lohn- und Gehaltsrechner ein. Für die Korrektheit der Lohn- und Gehaltsabrechnungen wird keine Gewähr übernommen.


Berechnungswerte 2022, 2023 und 2024
Berechnungs­parameter 2022 2023 2024
Kranken­versicherung 14,6% 14,6% 14,6%
Kranken­versicherung ermäßigt 14% 14% 14%
Durch­schnitt­licher Zusatz­beitrag KV 1,3% 1,6% 1,7%
Pflege­versicherung 3,05% 3,05% ab Juli 3,4% 3,4%
Kinderlosenzuschlag PV 0,35% 0,35% ab Juli 0,6% 0,6%
Renten­versicherung 18,60% 18,6% 18,6%
Arbeitslosen­versicherung 2,4% 2,6% 2,6%
Grund­frei­betrag 10.347 Euro 10.908 Euro *11.784 Euro
Kinder­freibetrag 8.548 Euro 8.952 Euro *9.540 Euro
Arbeit­nehmer­pauschale 1.200 Euro 1.230 Euro 1.230 Euro
Entlastungs­betrag Allein­erzie­hende 4.008 Euro 4.260 Euro 4.260 Euro
Beitrags­bemessungs­grenze RV (West) 84.600 Euro 87.600 Euro 90.600 Euro
Beitrags­bemessungs­grenze RV (Ost) 81.000 Euro 85.200 Euro 89.400 Euro
Beitrags­bemessungs­grenze KV 58.050 Euro 59.850 Euro 62.100 Euro
Jahres­arbeits­entgelt­grenze für PKV Wechsel 64.350 Euro 66.600 Euro 69.300 Euro
Mit * gekennzeichnete Werte sind vorläufig.


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Abrechnungen selbst durchführen

Soll eine Lohn- und Gehaltsabrechnung selbst erstellt werden, sollten zunächst zumindest einige Grundkenntnisse erworben werden, denn der Arbeitgeber haftet für eine korrekte Lohnberechnung. Eine gute Möglichkeit zur Weiterbildung bieten unter anderem entsprechende Kurse an den Volkshochschulen. Zudem wird ein geeignetes Lohnabrechnungsprogramm benötigt. Alternativ lassen sich Lohn- und Gehaltsabrechnungen auch online durchführen.

Der einfachste Weg, die Lohn- und Gehaltsabrechnung zu erledigen, ist das Outsourcing, welches häufig von kleineren Unternehmen genutzt wird. Hierbei können mit der Abrechnung etwa ein Steuerberater oder geeignete Lohnbüros beauftragt werden. Die Höhe der Kosten für die Lohnabrechnungen durch einen Steuerberater lassen sich der Vergütungsverordnung für Steuerberater (StBVV) entnehmen.

   

Kurze Abrechnungserläuterung

Vom Bruttolohn sind vom Arbeitgeber Steuer- und Sozialversicherungsabzüge einzubehalten und abzuführen. Eine Berechnung hierzu hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gem. § 108 der Gewerbeordnung (GewO) in Textform auszustellen. Geregelt ist dort auch, welche Angaben in der Lohn- und Gehaltsabrechnung enthalten sien müssen. Diese werden nachfolgend kurz skizziert.
Allegemeine Daten
Neben den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerdaten sind auch die Versicherungsnummer sowie der Beschäftigungsbeginn und ggfs. das Beschäftigungsende zu anzugeben.
Abrechnungszeitraum
Zumeist handelt es sich um einen vollen Monat, ansonsten wird der Zeitraum tagesgenau in der Form "von-bis" angegeben. Für die Berechnung der Beitragsbemessungsgrenzen und Versicherungsbeiträge sind die Sozialversicherungstage (SV-Tage) anzugeben, in welchen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bestand. Der Bezug etwa von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld unterbricht diesen Zeiraum. Steuertage gelten hingegen für den Zeitraum, in denen das Arbeitsverhältnis besteht.
Steuermerkmale
Hierzu zählen die Steuerklasse, gegebenenfalls mit beantragtem Faktor, die Anzahl der Kinderfreibeträge sowie Merkmale zum Kirchensteuerabzug, etwaige Steuerfreibeträge bzw. Steuerhinzurechnungsbeträge und die SteuerIdentifikationsnummer
Beitragszuschlag Kinderlose
Kinderlose Arbeitnehmer zahlen in der Pflegeverischerung einen Zuschlag.
Steuerbrutto
Die Steuerabzüge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggfs. Kirchensteuer) werden auf Basis des Steuerbruttos ermittelt. Hierzu zählen auch etwaige Sachbezüge wie z.B. kostenlose Verpflegung oder ein zur Verfügung gestellter Dienstwagen. Eine wichtige Berechnungskomponente der Steuerabzüge stellt auch die Steuerklasse dar.
KV/PV-Brutto
Das KV/PV-Brutto dient zur Berechnung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. In 2024 beträgt es maximal 62.100 Euro pro Jahr, da es durch die KV-Beitragsbemessungsgrenzen gedeckelt wird.
RV/AV-Brutto
Das RV/AV-Brutto dient zur Berechnung der Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung. In 2024 beträgt es aufgrund der RV-Beitragsbemessungsgrenzen in den alten Bundesländern maximal 90.600 Euro pro Jahr. Für die neuen Bundesländer liegt die Grenze bei 89.400 Euro pro Jahr.
Arbeitgeberanteile
Der Arbeitgeber trägt als sog. Arbeitgeberanteile für voll pflichtversicherte Beschäftigte in der Regel die Hälfte der Beiträge zu den Sozialversicherungen.
Arbeitnehmergruppe
Je nach Beitragsgruppenschlüssel für die jeweilige Arbeitnehmergruppe kann es zu anderen Beitragsberechnungen für die Sozialversicherungen kommen. Für Beamte werden z.B. keine Beiträge in die Arbeitslosen- oder Rentenversicherung eingezahlt.




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