Einkommensrechner
Die online Einkommensrechner ermitteln sowohl die Einkommensteuer als auch die Lohnsteuer und das Nettoeinkommen sowie eine Rentenabschätzung.
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Auf dieser Seite finden Sie einen Einkommensteuerrechner für 2024 oder 2023 und einen Gehaltsrechner zur Berechnung des Nettogehaltes. Zur Abschätzung der späteren Rente wird außerdem eine einfache Hochrechnung auf Basis der erworbenen Rentenpunkte und dem aktuellen Rentenwert vorgenommen.
Einkommensrechner
Die Einkommensteuerrechner berechnet die Einkommensteuer in Abhängigkeit vom zu versteuerndem Einkommen etwa für Selbständige oder zur Abschätzung der Steuerlast in der Einkommensteuererklärung. Ehepaare können im Rechner für die Einkommensteuer die Option Zusammenveranlagung wählen.
Der Einkommensrechner für den Lohn berechnet außerdem die lohnsteuerrechtlichen Abzüge, Sozialabgaben und den Nettoverdienst in Abhängigkeit vom Bruttoeinkommen und weiteren Parametern. Für den Lohnbereich finden Sie auf der folgenden Seite einen Brutto-Netto-Rechner für Ehegatten.
Entscheidend für die Einkommenssituation ist aber nicht nur der Nettoverdienst, sondern auch eine Abschätzung der späteren Rente. Aufgrund der Beitragszehlungen in die Rentenversicherung lässt sich entsprechend der erworbenen Rentenpunkte und des Rentenwertes pro Rentenpunkt (2024: 37,60 Euro) eine einfach geschätzte Rentenberechnung nach derzeitigem Stand vornehmen. Rentenanpassungen, Gehaltsänderungen etc. bleiben dabei unberücksichtigt.
Die Einkommensberechnungen erfolgen ohne Gewähr.
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Einkommen
Unter dem Begriff Einkommen wird im Allgemeinen das Einkommen bei Selbständigen, Rentnern oder der Verdienst bei Arbeitnehmern verstanden. Als weitere Einkommensquellen sind u.a. Kapitaleinkünfte, Vermietungseinkünfte oder Zahlungen aus Firmenbeteiligungen zu nennen. Steuerrechtlich wird zur Ermittlung des Nettoeinkommens bei natürlichen Personen die Einkommensteuer auf das zu versteuernde Einkommen berechnet - also u.a. nach Abzug von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen oder Freibeträgen. Die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer stellt eine Vorauszahlung für die Einkommensteuer dar. Sie wird daher bei Steuerklärungsabgabe vom Finanzamt auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet.
Weitere Einkommensrechner
Einen vielseitigen Brutto Netto Rechner finden Sie auf der Startseite. Weitere Steuerrechner zum Thema Brutto Netto finden Sie unter folgenden Links:
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