Krankenversicherungspflichtgrenze
Für wen besteht Krankenversicherungspflicht und wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze in 2025? Nachfolgend finden Sie Infos zur Krankenversicherungspflichtgrenze bzw. zur Krankenversicherungspflicht für Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Die Krankenversicherungspflichtgrenze wird auch Jahresarbeitsentgeltgrenze oder abgekürzt JAEG genannt. Mit der Krankenversicherungspflichtgrenze ist die Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung gemeint, welche durch das Bruttogehalt bei Arbeitnehmern überschritten werden muss, damit diese sich in der privaten Krankenversicherung versichern können. Bei einem geplanten Wechsel in eine private Krankenversicherung sollten bereits im Vorfeld Informationen über die Höhe der Versicherungsbeiträge, einen möglichen Selbstbehalt und natürlich der Leistungen möglichst mehrerer privater Krankenversicherungen eingeholt werden.
Worin besteht der Unterschied zwischen der Beitragsbemessungsgrenze und der Krankenversicherungspflichtgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze stellt nur eine Deckelung für die Bemessung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung dar. Nur bis zu dieser Bemessungsgrenze wird der Beitrag entsprechend des Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der Pflegeversicherung berechnet. Daneben gibt es noch eine weitere Beitragsbemessungsgrenze, welche für die die Beitragsberechnung zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. Arbeitslosenversicherung dient.
Die Krankenversicherungspflichtgrenze hingegen gibt an, wie hoch das Gehalt bei Angestellten sein muss, damit ein Wechsel in eine private Krankenversicherung erlaubt ist. Für Arbeitnehmer, bei denen das Gehalt die Krankenversicherungspflichtgrenze nicht übersteigt, besteht grundsätzlich Krankenversicherungspflicht in der gesetzliche Krankenversicherung.
Mtl. Krankenversicherungspflichtgrenzen 2023 bis 2025
Bemessungsgrenzen | KV | RV Ost | RV West | KV-Pflichtgrenze |
---|---|---|---|---|
2023 | 4.987,50 Euro | 7.100 Euro | 7.300 Euro | 5.550,00 Euro |
2024 | 5.175,00 Euro | 7.450 Euro | 7.550 Euro | 5.775,00 Euro |
2025 | *5.512,50 Euro | *8.050 Euro | *8.050 Euro | *6.150,00 Euro |
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Krankenversicherungspflichtgrenze für 2025
Die aktuellen Werte zur Krankenversicherungspflichtgrenze und auch für die Vorjahre lassen sich mit dem Rechner auf dieser Seite in Tabellenform für die letzten Jahre ausgeben. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Für einen Wechsel von der GKV in die PKV muss das Jahresentgelt auch im darauffolgenden Jahr die Krankenversicherungspflichtgrenze überstreffen. Für 2025 können sich dementsprechend die Angestellten in einer privaten Krankenversicherung versichern, die die Krankenversicherungspflichtgrenze auch in 2024 mit ihrem Jahresentgelt überschritten hatten. Wer sich in 2025 privat versichern möchte, sollte sich schon rechtzeitig über Beiträge, Leistungen und weitere Konditionen der privaten Krankenversicherungen informieren.
Wo gibt es einen schnellen Überblick über weitere Sozialversicherungswerte?
Auf diesen Seiten finden Sie Infos zu den Jahresarbeitsentgeltgrenzen bzw Krankenversicherungspflichtgrenzen, den Krankenversicherungskosten und auch den Beitragsbemessungsgrenzen. Auf dieser Webseite finden Sie einen schnellen Überblick über die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge, also den Beitragssätzen für die gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.
Zusatzversicherungen für Pflichtversicherte
Wird die Krankenversicherungspflichtgrenze nicht überschritten, besteht die Möglichkeit eine Krankenzusatzversicherung, wie etwa eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Auch bei der Rentenversicherung besteht die Möglichkeit Zusatzverträge abzuschließen, die wie die Basisrente oder die Riester Rente auch staatlich gefördert werden.
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