Insolvenzgeld

Wie hoch ist das Insolvenzgeld, wie wird es versteuert und für welchen Zeitraum wird es gezahlt? Außerdem finden Sie Möglichkeiten der online Berechnung.


Insolvenzgeld versteuern

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Insolvenzgeld wird auf Antrag von der Agentur für Arbeit für die letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlt, falls der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist und dem Arbeitnehmer für diesen Zeitraum noch Arbeitsentgelt schuldet. Ebenso wird Insolvenzgeld bei der Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse gezahlt oder, falls ein Insolvenzverfahren mangels Masse offensichtlich nicht in Betracht kommt.


   

Höhe des Insolvenzgeldes

Die Höhe des Insolvenzgeldes orientiert sich gem. § 167(1) SGB III am Nettoentgelt des Arbeitnehmers. Die Höhe ist durch die monatliche Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung gedeckelt. Diese betragen in 2024 für die neuen Bundesländer 7.450 Euro und 7.550 Euro für die alten Bundesländer. Neben dem Insolvenzgeld zahlt die Agentur für Arbeit auf Antrag der zuständigen Krankenversicherung auch die für den Insolvenzgeld-Zeitraum rückständigen Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sowie die Beiträge zur Arbeitsförderung. Das Nettogehalt kann auf der Startseite Netto-Brutto-Rechner.net ermittelt werden. Weitere Infos finden Sie in folgendem Merkblat zum Insolvenzgeld.



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Insolvenzgeldumlage

Die Finanzierung des Insolvenzgeldes erfolgt nach § 358 (1) SGB II durch eine monatliche Umlage der Arbeitgeber. Die Höhe der Insolvenzumlage (U3) beträgt in 2024 0,06% (0,06% in 2023) des Bruttoarbeitsentgeltes der Arbeitnehmer, wobei die Umlagebeiträge pro Arbeitnehmer durch die Beitragsbemessungsgrenzen für die Rentenversicherung gedeckelt sind.

   

Insolvenzgeld-Besteuerung

Das Insolvenzgeld ist zwar steuerfrei, muss aber in der Steuererklärung angegeben werden, da es dem Progressionsvorbehalt unterliegt und somit den Steuersatz ändern kann. Die Agentur für Arbeit übermittelt den Finanzbehörden hierzu zusätzlich die Daten über das gezahlte Insolvenzgeld. Sie können die Besteuerung des Insolvenzgeldes online berechnen. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Zu beachten ist auch, dass Werbungskosten, die auf den Insolvenzgeldzahlungszeitraum entfallen, abziehbar sind (BFH vom 23.11.2000 - BStBl II 2001 S. 199).


   

Insolvenzgeld beantragen

Um Insolvenzgeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Insolvenzgeld bei der Bundesagentur für Arbeit stellen. Sie können den Antrag dort auch online in elektronischer Form stellen. Achten Sie unbedingt auf die Frist von 2 Monaten, nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden.



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Insolvenzgeld berechnen-Haftungsausschluss