Brutto Netto Rechner für Verheiratete 2024 und 2025

Brutto-Netto-Lohnsteuerklassen-Rechner 2024 für Alleinstehende und Ehepaare mit Berechnung von Faktor, Netto-Maximierung und Lohnsteuerverteilung.


Brutto Netto Rechner

Alleinstehend
Verheiratet
 
Ehemann (1)
Ehefrau (2)
Brutto
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Beitragssatz 
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Zusatzbeitr. 
Zusatzbeitr. 



Der Brutto-Netto-Rechner berechnet für Alleinstehende das Nettogehalt, die Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag sowie die Sozialabgaben mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen. Für Verheiratete wird aus den beiden Bruttolöhnen jeweils der Nettolohn und das optimale Gesamtnetto für die möglichen Steuerklassenkombinationen ermittelt. Das Ergebnis mit dem höchsten Gesamtnetto bzw. der geringsten Lohnsteuer wird farblich gekennzeichnet. Zudem werden der Faktor für die Steuerklassen 4/4 und eine alternative Lohnsteuerverteilung für die Steuerklassenkombination 3/5 bzw. 5/3 berechnet. Auf der Hauptseite Netto-Brutto-Rechner.net kann ein umfangreicher Brutto Netto Rechner für einzelne Arbeitnehmer genutzt werden.

Hinweis: Um die Lohnsteuerbelastung gerechter auf Eheleute und Lebenspartner zu verteilen, soll eine Überführung der Steuerklassen 3 und 5 in das Faktorverfahren der Stkl. 4 erfolgen. Laut Regierungsplänen soll diese Änderung zum 1.1.2030 vorgenommen werden.


   

Berechnungsparameter


Gehaltsberechnungsfaktoren 2023 und 2024
Brutto-Netto-Berechnungswerte20232024
Beitragsbem.-Grenze KV59.850 Euro62.100 Euro
Beitragsbem.-Grenze RV (West)87.600 Euro90.600 Euro
Beitragsbem.-Grenze RV (Ost)85.200 Euro89.400 Euro
Kinderfreibetrag8.952 Euro*9.540 Euro
Grundfreibetrag10.908 Euro*11.784 Euro
KV-Beitrag14,6%14,6%
KV Ermäßigt14%14%
Durchschn. Zusatzbeitrag KV1,6%1,7%
PV-Beitrag3,05% ab Juli 3,4%3,4%
PV Zuschlag Kinderlose 0,35% ab Juli 0,6%0,6%
RV-Beitrag18,6%18,6%
AV-Beitrag2,6%2,6%
Mit * gekennzeichnete Werte sind vorläufig.


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Brutto- und Nettoberechnung in den Steuerklassen 3 und 5

Trotz einer ungerechten Steueraufteilung kann die Steuerklassenkombination 3/5 im Ganzen günstiger sein, etwa im Hinblick auf mögliche Entgeltersatzleistungen für den Erstverdiener in der Steuerklasse 3. Es stellt sich daher die Frage, wie eine interne Aufteilung der Steuerlast in der Steuerklassenkombination 3/5 erfolgen kann.

Eine Möglichkeit besteht darin, die prozentuale Lohnsteuerverteilung der Kombination 4/4 als Grundlage für die Berechnung einer faireren Steuerlastverteilung heranzuziehen. Hierzu wird vom Brutto-Netto-Rechner eine Ausgleichszahlung durch den besser gestellten Erstverdiener an den Zweitverdiener berechnet und auf dieser Basis auch ein fiktives Netto berechnet.

Beispiel: Der Ehemann verdient 3.000 Euro in Steuerklasse 3, die Ehefrau 1.500 Euro in Steuerklasse 5. Aus den Gehaltsabrechnungen ergibt sich, dass der Ehefrau, obwohl sie nur die Hälfte verdient, mehr Lohnsteuer abgezogen wird, als dem Ehemann. In der Steuerklasse 4 würde die Ehefrau aufgrund des eingearbeiteten Grundfreibetrages mehr Netto als in der Steuerklasse 5 erhalten. Für die Steuerklassenkombinationen 3/5 und 5/3 finden Sie neben der Berechnung von Steuern und Netto aus der Gehaltsabrechnung auch einen Vorschlag für eine Ausgleichszahlung, welche zu einer abgeleiteten Steuer- und Nettoberechnung führt.

Alle Berechnungen durch den Lohnsteuerklassen-Rechner erfolgen ohne Gewähr. Anzumerken ist, dass eine noch genauere Steuerlastverteilung unter Berücksichtigung weiterer Parameter erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berechnet werden kann. Gem. § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG ist eine Einkommensteuererklärung sowieso abzugeben, wenn beide zusammenveranlagte Ehegatten Lohn bezogen haben und einer entsprechend der Steuerklasse 5 oder 4 mit Faktor besteuert wurde.

   

Kritik am Steuerklassensystem

Die Kritik am deutschen Steuerklassensystem richtet sich hauptsächlich gegen die Steuerklassenkombination 3/5. So wurde immer wieder kritisiert, dass die Steuerklasse V die Arbeitsanreize für den Zweitverdiener wegen der höheren Steuerbelastung vermindert. Auch kommt es in der Regel zu einer ungerechten Verteilung der Einkommensteuer- bzw. Lohnsteuervorauszahlungen, wenn ein Ehepartner selbständig ist und der andere durch die Steuerklasse 3 begünstigt wird. Zudem vermindert die Einstufung in die Steuerklasse V die Ansprüche auf Lohnersatzleistungen wie etwa das Arbeitslosengeld. Die alleinige Einstufung in die Steuerklassen 3,4 oder 5 entscheided daher über die Höhe der Entgeltersatzleistungen und benachteiligt dabei den Ehegatten in der Steuerklasse 5 übermäßig.


Brutto-Netto-Rechner für Ehepaare

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Brutto-Netto-Rechner-Haftungsausschluss