Beitragsbemessungsgrenze

Wie hoch sind die Beitragsbemessungsgrenzen und Jahrearbeitsentgeltgrenzen in den Jahren 1990 - 2024 und 2025 für die Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung oder Arbeitlosenversicherung? Auf der Seite Beitragsbemessungsgrenzen.info erhalten Sie den schnellen Überblick.


Beitragsbemessungsgrenzen




Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) dienen bei einer Gehaltsabrechnung für die Bestimmung der maximalen Beiträge zu den Sozialversicherungen von Arbeitnehmern. Für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie für die Renten- und Arbeitslosenversicherung existiert jeweils eine eigene Beitragsbemessungsgrenze, welche jährlich an die Entwicklung des Bruttolohns von durchschnittlich beschäftigtem Arbeitnehmer angepasst wird.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält ein monatliches Bruttogehalt in 2025 von 1.000 Euro über der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung (*5.512,50 Euro + 1.000 Euro). In diesem Fall wird der AN-Beitrag für die Krankenversicherung (*7,3%) nur auf *5.512,50 Euro berechnet. Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung steigen durch die Deckelung ab diesem Wert also nicht weiter an. Entsprechendes gilt für die gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitslosenverischerung. Hier betragen die maximalen Bruttobeträge in 2025, die zur Berechnung der Beiträge herangezogen werden, *8.050 Euro im Westen und *8.050 Euro im Osten.

Möchte ein Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln, so muss das Bruttogehalt die monatliche Jahresarbeitsentgeltgrenze in Höhe von *6.150,00 Euro überschreiten.


Jährliche Beitragsbemessungsgrenzen
BemessungsgrenzeKVRV OstRV WestJAEG
2025 *66.150 Euro*96.600 Euro*96.600 Euro*73.800 Euro
202462.100 Euro89.400 Euro90.600 Euro69.300 Euro
202359.850 Euro85.200 Euro87.600 Euro66.600 Euro
202258.050 Euro81.000 Euro84.600 Euro64.350 Euro
Mit * gekennzeichnete Werte sind vorläufig.

   

Beitragsbemessungsgrenze in Tabellenübersicht

Eine Beitragsbemessungsgrenze kann je nach Lohnabrechnungszeitraum für jährliche, monatliche, wöchentliche oder kalendertägliche Zeiträume angegeben werden. Die Beitragsbemessungsgrenzen lassen sich mit dem Rechner auf dieser Seite in den genannten Varianten ausgeben. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Beitragsbemessungsgrenze in einer beispielhaften Lohnabrechnung zu verdeutlichen. Zur Berechnung der Höhe der Sozialabgaben wird das sozialversicherungspflichtige KV/PV Brutto bzw. RV/AV Brutto verwendet. Die maximalen Werte hierfür entsprechen der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.



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BBG Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung dient als Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge und damit zur Ermittlung des höchsten Beitrags für die gesetzliche Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung.

   

BBG Rentenversicherung

Eine entsprechende Beitragsbemessungsgrenze gibt es auch für die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Im Gegensatz zur Bemessungsgrenze für die Krankenversicherung existieren bei der Grenze für die Rentenversicherung auch in 2025 unterschiedliche Werte für die neuen und alten Bundesländer.


   

Unterschied BBG - Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht zu verwechseln mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Die (allgemeinen und besonderen) Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG) sind entscheidend für die Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Werden diese überschritten, besteht die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Informieren Sie sich rechtzeitig bei einem geplanten Wechsel in die PKV über die PKV-Beiträge und Leistungen am besten von mehreren Krankenversicherungen z.B. über einen Versicherungsmakler oder im Internet.


   

BBG Lohnersatzleistungen

Die Beitragsbemessungsgrenze spielt z.B. auch eine Rolle bei der Ermitllung des Arbeitslosengeldes. Bei der Berechnung des täglichen Bruttoentgeltes, bzw. Nettoentgeltes und dem daraus resultierenden Arbeitslosengeld erfolgt eine Deckelung durch die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung.


   

Beispiel Beitragsbemessungsgrenze

Im folgenden Beipiel für 2024 wird die Wirkungsweise der Beitragsbemessungsgrenzen deutlich. Bei einem Bruttolohn von 6.000 Euro ist die BBG für die Krankenversicherung bereits überschritten, die BBG für die Rentenversicherung jedoch noch nicht. Bei einem Bruttolohnvergleich von 3.000 Euro gegenüber 6.000 Euro ergibt sich daher in der RV und AV eine Verdoppelung der Beiträge. In der KV und PV ist der Maximalbetrag für die jeweiligen Beiträge hingegen bereits erreicht und es gibt ab da keinen weiteren Anstieg dieser SV-Beiträge.


Beispiel Beitragsbemessungsgrenze 2024
Arbeitnehmer Variante 1 Variante 2 Differenz
Steuerpfl. Bruttogehalt 6.000,00 3.000,00 3.000,00
Lohnsteuer 1.161,50 322,08 839,42
Solidaritätszuschlag 0,00 0,00 0,00
Kirchensteuer 104,53 28,98 75,55
Steuer gesamt 1.266,03 351,06 914,97
Beitrag zur KV 421,76 244,50 177,26
Beitrag zur PV 87,98 51,00 36,98
Beitrag zur RV 558,00 279,00 279,00
Beitrag zur AV 78,00 39,00 39,00
Summe SV 1.145,74 613,50 532,24
Verbleibendes Nettogehalt 3.588,23 2.035,44 1.552,79


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