Beitragsbemessungsgrenze
Wie hoch sind die Beitragsbemessungsgrenzen und Jahrearbeitsentgeltgrenzen in den Jahren 1990 - 2025 und 2026 für die Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung oder Arbeitlosenversicherung? Auf der Seite Beitragsbemessungsgrenzen.info erhalten Sie den schnellen Überblick.
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Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) dienen bei einer Gehaltsabrechnung für die Bestimmung der maximalen Beiträge zu den Sozialversicherungen von Arbeitnehmern. Für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie für die Renten- und Arbeitslosenversicherung existiert jeweils eine eigene Beitragsbemessungsgrenze, welche jährlich an die Entwicklung des Bruttolohns von durchschnittlich beschäftigtem Arbeitnehmer angepasst wird.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält ein monatliches Bruttogehalt in 2026 von 1.000 Euro über der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung (5.812,50 Euro + 1.000 Euro). In diesem Fall wird der AN-Beitrag für die Krankenversicherung (7,3%) nur auf 5.812,50 Euro berechnet. Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung steigen durch die Deckelung ab diesem Wert also nicht weiter an. Entsprechendes gilt für die gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitslosenverischerung. Hier betragen die maximalen Bruttobeträge in 2026, die zur Berechnung der Beiträge herangezogen werden, 8.450 Euro im Westen und 8.450 Euro im Osten.
Möchte ein Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln, so muss das Bruttogehalt die monatliche Jahresarbeitsentgeltgrenze in Höhe von 6.450,00 Euro überschreiten.
| Bemessungsgrenze | KV | RV Ost | RV West | JAEG |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 69.750 Euro | 101.400 Euro | 101.400 Euro | 77.400 Euro |
| 2025 | 66.150 Euro | 96.600 Euro | 96.600 Euro | 73.800 Euro |
| 2024 | 62.100 Euro | 89.400 Euro | 90.600 Euro | 69.300 Euro |
| 2023 | 59.850 Euro | 85.200 Euro | 87.600 Euro | 66.600 Euro |
Beitragsbemessungsgrenze in Tabellenübersicht
Eine Beitragsbemessungsgrenze kann je nach Lohnabrechnungszeitraum für jährliche, monatliche, wöchentliche oder kalendertägliche Zeiträume angegeben werden. Die Beitragsbemessungsgrenzen lassen sich mit dem Rechner auf dieser Seite in den genannten Varianten ausgeben. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Beitragsbemessungsgrenze in einer beispielhaften Lohnabrechnung zu verdeutlichen. Zur Berechnung der Höhe der Sozialabgaben wird das sozialversicherungspflichtige KV/PV Brutto bzw. RV/AV Brutto verwendet. Die maximalen Werte hierfür entsprechen der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
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BBG Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung dient als Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge und damit zur Ermittlung des höchsten Beitrags für die gesetzliche Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung.
BBG Rentenversicherung
Eine entsprechende Beitragsbemessungsgrenze gibt es auch für die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Im Gegensatz zur Bemessungsgrenze für die Krankenversicherung existieren bei der Grenze für die Rentenversicherung auch in 2026 unterschiedliche Werte für die neuen und alten Bundesländer.
Unterschied BBG - Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht zu verwechseln mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Die (allgemeinen und besonderen) Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG) sind entscheidend für die Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Werden diese überschritten, besteht die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Informieren Sie sich rechtzeitig bei einem geplanten Wechsel in die PKV über die PKV-Beiträge und Leistungen am besten von mehreren Krankenversicherungen z.B. über einen Versicherungsmakler oder im Internet.
BBG Lohnersatzleistungen
Die Beitragsbemessungsgrenze spielt z.B. auch eine Rolle bei der Ermitllung des Arbeitslosengeldes. Bei der Berechnung des täglichen Bruttoentgeltes, bzw. Nettoentgeltes und dem daraus resultierenden Arbeitslosengeld erfolgt eine Deckelung durch die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung.
Beispiel Beitragsbemessungsgrenze
Im folgenden Beipiel für 2024 wird die Wirkungsweise der Beitragsbemessungsgrenzen deutlich. Bei einem Bruttolohn von 6.000 Euro ist die BBG für die Krankenversicherung bereits überschritten, die BBG für die Rentenversicherung jedoch noch nicht. Bei einem Bruttolohnvergleich von 3.000 Euro gegenüber 6.000 Euro ergibt sich daher in der RV und AV eine Verdoppelung der Beiträge. In der KV und PV ist der Maximalbetrag für die jeweiligen Beiträge hingegen bereits erreicht und es gibt ab da keinen weiteren Anstieg dieser SV-Beiträge.
| Arbeitnehmer | Variante 1 | Variante 2 | Differenz |
|---|---|---|---|
| Steuerpfl. Bruttogehalt | 6.000,00 | 3.000,00 | 3.000,00 |
| Lohnsteuer | 1.161,50 | 322,08 | 839,42 |
| Solidaritätszuschlag | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Kirchensteuer | 104,53 | 28,98 | 75,55 |
| Steuer gesamt | 1.266,03 | 351,06 | 914,97 |
| Beitrag zur KV | 421,76 | 244,50 | 177,26 |
| Beitrag zur PV | 87,98 | 51,00 | 36,98 |
| Beitrag zur RV | 558,00 | 279,00 | 279,00 |
| Beitrag zur AV | 78,00 | 39,00 | 39,00 |
| Summe SV | 1.145,74 | 613,50 | 532,24 |
| Verbleibendes Nettogehalt | 3.588,23 | 2.035,44 | 1.552,79 |
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