Brutto Netto Rechner für 2026 und 2027
Wieviel Netto bleibt vom Bruttogehalt? Der Brutto Netto Rechner für die Jahre 2026 und 2025 berechnet aus dem gewünschten Bruttolohn online und kostenlos den Nettolohn oder führt eine umgekehrte Netto-Brutto-Berechnung durch.
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Mit dem Brutto-Netto-Rechner für Deutschland kann ermittelt werden, welches Nettogehalt bei einem gegebenen Bruttogehalt verbleibt. Neben einer Brutto-Netto Umrechnung lässt sich mit dem Rechner auch der Bruttolohn aus einem Wunschnettolohn oder aus einem vorgegebenem Arbeitgeberbudget ermitteln.
Wählen Sie hierzu die Optionen "Bruttolohn", "Nettolohn" oder "AGBrutto". Als weitere Berechnungsmöglichkeiten lassen sich die Umlagen für Arbeitgeber, das Arbeitslosengeld I, (Stunden-) Lohnerhöhungen, Lohntabellen oder Rentenansprüche ausgeben. Alternative Berechnungen für die Gleitzone bzw. den Übergangsbereich sowie Minijobs erfolgen in der Standardberechnung automatisch.
Nachstehend finden Sie Tabellen mit den verwendeten Berechnungsparametern für 2026. Die Beitragsbemessungsgrenzen deckeln die Beiträge für die gesetzlichen Sozialversicherungen. Bei Überschreiten dieser Grenzen steigen die jeweiligen SV-Beiträge nicht weiter an. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bestimmt, ab wann sich Arbeitnehmer in der Krankenversicherung privat versichern können.
Hinweis: Die Berechnungen für 2027 und 2028 verwenden die neuen geplanten Grundfreibeträge (12.564 Euro bzw. 12.900 Euro) sowie den 2. Reichensteuersatz (47%) und die angehobene Minijobgrenze von 633 Euro.
| Datum | Minijob | Übergangsbereich / Gleitzone |
|---|---|---|
| ab 01.01.2026 | bis 603 Euro | 603,01 Euro |
| ab 01.01.2025 | bis 556 Euro | 556,01 Euro |
| ab 01.01.2024 | bis 538 Euro | 538,01 Euro |
| ab 01.01.2023 | bis 520 Euro | 520,01 Euro |
| Beiträge SozVers. | Gesamt | AN | AG |
|---|---|---|---|
| Krankenvers. | 14,6% | 7,3% | 7,3% |
| Ermäßigter Beitrag KV | 14% | 7% | 7% |
| Durchschn. Zusatzbeitr. KV | 2,9% | 1,45% | 1,45% |
| Rentenvers. | 18,6% | 9,3% | 9,3% |
| Arbeitslosenvers. | 2,6% | 1,3% | 1,3% |
| Pflegevers. | 3,6% | 1,8% | 1,8% |
| Pflegevers. Sachsen | 3,6% | 2,3% | 1,3% |
| Kinderlosenzuschl. PV | 0,6% | 0,6% | 0% |
| Entlastung 2. bis 5. Kind < 25J. PV | 0,25% | 0,25% | 0% |
| U1 | je nach KV | 0,00 % | je nach KV |
| U2 | je nach KV | 0,00 % | je nach KV |
| U3 | 0,15% | 0,00 % | 0,15% |
| Beiträge SozVers. | Gesamt | AN | AG |
|---|---|---|---|
| Krankenvers. | 14,6% | 7,3% | 7,3% |
| Ermäßigter Beitrag KV | 14% | 7% | 7% |
| Durchschn. Zusatzbeitr. KV | 2,5% | 1,25% | 1,25% |
| Rentenvers. | 18,6% | 9,3% | 9,3% |
| Arbeitslosenvers. | 2,6% | 1,3% | 1,3% |
| Pflegevers. | 3,6% | 1,8% | 1,8% |
| Pflegevers. Sachsen | 3,6% | 2,3% | 1,3% |
| Kinderlosenzuschl. PV | 0,6% | 0,6% | 0% |
| Entlastung 2. bis 5. Kind < 25J. PV | 0,25% | 0,25% | 0% |
| U1 | je nach KV | 0,00 % | je nach KV |
| U2 | je nach KV | 0,00 % | je nach KV |
| U3 | 0,15% | 0,00 % | 0,15% |
| Bemessungsgrenze | KV | RV Ost | RV West | JAEG |
|---|---|---|---|---|
| 2024 Monat | 5.175,00 Euro | 7.450 Euro | 7.550 Euro | 5.775,00 Euro |
| 2025 Monat | 5.512,50 Euro | 8.050 Euro | 8.050 Euro | 6.150,00 Euro |
| 2026 Monat | 5.812,50 Euro | 8.450 Euro | 8.450 Euro | 6.450,00 Euro |
| Steuerklasse | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Arbeitnehmerpauschale | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 0,00 Euro |
| Grundfreibetrag | 12.348 Euro | 12.348 Euro | 24.696 Euro | 12.348 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| Sonderausgabenpauschale | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 0,00 Euro |
| Entlastungsbetrag Alleinerziehende | 0,00 Euro | 4.260 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| Steuerklasse | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Arbeitnehmerpauschale | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 0,00 Euro |
| Grundfreibetrag | 12.096 Euro | 12.096 Euro | 24.192 Euro | 12.096 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| Sonderausgabenpauschale | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 0,00 Euro |
| Entlastungsbetrag Alleinerziehende | 0,00 Euro | 4.260 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| Ab Datum | Mindestlohn |
|---|---|
| 01.01.2022 | 9,82 Euro |
| 01.07.2022 | 10,45 Euro |
| 01.10.2022 | 12,00 Euro |
| 01.01.2024 | 12,41 Euro |
| 01.01.2025 | 12,82 Euro |
| 01.01.2026 | 13,90 Euro |
| 01.01.2027 | 14,60 Euro |
Berechnungseingaben
Hinweise zu den Berechnungseingaben finden Sie, indem Sie auf das entsprechende Fragezeichen klicken.
Um die höchstmögliche Nettoauszahlung bei Ehegatten zu ermitteln, kann folgender Steuerklasse-Rechner verwendet werden, welcher auch das Faktorverfahren der Lohnsteuerklassen 4-4 in den Vergleich mit einbezieht.
Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr.
Nachfolgend finden Sie einige häufig gestellte Fragen:
Wie hoch ist der Nettolohn? Hierzu werden einfach der Bruttolohn, die Steuerklasse etc. eingegeben. Auch die Berechnungsart "Lohntabelle" ist möglich.
Wie lässt sich der (Netto-)Stundenlohn berechnen? Es werden die Arbeitsstunden mit der Auswahl "€/Std." oder "€+Std." benötigt.
Wie wird eine Lohnerhöhung berechnet? Als Berechnungsart wird "Lohnerhöhung" ausgewählt. Je nach Lohnauswahl handelt es sich um eine Netto-, Brutto- oder Stundenlohnerhöhung.
Wie kann eine Netto- zu Bruttolohn-Berechnung durchgeführt werden? Hierzu wird "Netto" anstelle von "Brutto" ausgewählt.
Wie hoch sind die erworbenen Rentenansprüche? Mit der Berechnungsart "Rentenansprüche" lassen sich die Rentenansprüche ermitteln.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld? Mit der Berechnungsart "Arbeitslosengeld 1" läßt sich das ALG1 ermitteln.
Welche Arbeitgeberkosten entstehen? Arbeitgeber-Anteile und Umlagen lassen sich mit der Berechnungsart "Umlagen" erfassen.
Wie hoch ist das AN-Brutto bei maximalen Arbeitgeberbudget? Es können "AGBrutto" und "Umlagen" selektiert werden oder eine "Lohntabelle" erstellt werden.
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Lohnberechnungsparameter für 2025
Für die Brutto-Netto-Berechnungen 2025 wurden Anpassungen des Einkommensteuertarifs einschließlich der Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.096 Euro sowie die Anhebung der Freibeträge für Kinder auf 4.800 Euro bzw. 9.600 Euro vorgenommen. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung beträgt 66.150 Euro. In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Beitragssatz 14,6% und der ermäßigte Beitragssatz 14%. Der bundeseinheitliche Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung liegt bei 3,6%. Die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt 96.600 Euro (BBG West) und die Beitragsbemessungsgrenze Ost (BBG Ost) 96.600 Euro. Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung liegt bei 18,6% und für die Arbeitslosenversicherung bei 2,6%.
Berechnungsparameter 2026
Für die Brutto Netto Berechnungen in 2026 wurde der Grundfreibetrag mit 12.348 Euro sowie die Freibeträge für Kinder mit 4.878 Euro bzw. 9.756 Euro berücksichtigt. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung beträgt 69.750 Euro. Für die gesetzliche Krankenversicherung liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6% und der ermäßigte Beitragssatz bei 14%, in der sozialen Pflegeversicherung bei 3,6%. Die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung (BBG West) beträgt 101.400 Euro und die Beitragsbemessungsgrenze Ost (BBG Ost) 101.400 Euro. Der Beitragssatz für die allgemeine Rentenversicherung liegt bei 18,6%. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils die Hälfte. Die Abgaben zur Arbeitslosenversicherung betragen 2,6%.
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Weitere Rechner zur Lohn und Gehaltsberechnung
Auf der Seite Netto-Brutto-Rechner-Arbeitgeber können der Arbeitgeberanteil sowie die Umlagen zum Lohn berechnet werden. Weitere Steuerrechner, Lohnrechner oder Lohnsteuertabellen können über die oben aufgeführten Links genutzt werden.
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